An welchen Orten ist der verstärkte grüne Pass ab dem 10. Januar 2022 obligatorisch?
• Hotels und Unterkunftseinrichtungen;
• Restaurants und Bars im Innen- und Außenbereich;
• Skilift;
• öffentlich zugängliche Shows, die draußen und drinnen in Theatern, Sälen stattfinden
An welchen Orten ist der verstärkte grüne Pass ab dem 10. Januar 2022 obligatorisch?
• Hotels und Unterkunftseinrichtungen;
• Restaurants und Bars im Innen- und Außenbereich;
• Skilift;
• öffentlich zugängliche Shows, die draußen und drinnen in Theatern, Sälen stattfinden
Konzert-, Kino-, Unterhaltungs- und Livemusik-Veranstaltungsorte (und andere ähnliche Veranstaltungsorte);
• Sportveranstaltungen und Wettkämpfe, die drinnen oder draußen stattfinden;
• Feiertage aufgrund von standesamtlichen oder religiösen Zeremonien;
• Festivals und Jahrmärkte;
• Kongresszentren;
• Schwimmbäder, Schwimmzentren, Mannschaftssport- und Wellnesszentren, auch im Freien;
• Kulturzentren, Sozial- und Erholungszentren für Outdoor-Aktivitäten.
Ist es möglich, mit dem grünen Basispass an die Bar zu gehen und an der Theke zu konsumieren?
Nein, Sie benötigen den verstärkten grünen Pass, der für genesene oder geimpfte Personen ausgestellt wird.
Sind Maskenpflicht?
Ja in ganz Italien, auch im Freien.
Welchen grünen Pass brauchen Sie bei der Arbeit?
Der grüne Basispass reicht aus, um zu arbeiten.
Sind Partys und Veranstaltungen im Freien erlaubt?
Nein, bis 31.01.2022 sind „Veranstaltungen, Partys und Konzerte, wie auch immer genannt, untersagt
die Zusammenkünfte auf offenen Plätzen beinhalten"
Welchen Green Pass benötigen Sie für das Verkehrsmittel?
Ab dem 10. Januar 2022 ist der verstärkte grüne Pass erforderlich und der FFP2 muss sofort getragen werden.
https://www.suedtirol.info/de/informationen/coronavirus