Mit Beginn des neuen Jahres 2022 treten einige Neuigkeiten zur Sicherheit in Skigebieten in Kraft. Die Schutzhelmpflicht gilt für alle Minderjährigen, die die gängigsten Wintersportarten wie Ski Alpin, Snowboard, Telemark, Freestyle und sogar Rodeln ausüben.
Mit Beginn des neuen Jahres 2022 treten einige Neuigkeiten zur Sicherheit in Skigebieten in Kraft. Die Schutzhelmpflicht gilt für alle Minderjährigen, die die gängigsten Wintersportarten wie Ski Alpin, Snowboard, Telemark, Freestyle und sogar Rodeln ausüben.
Darüber hinaus muss jeder Nutzer der Skigebiete über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Diejenigen, die es nicht haben, können es in unseren Geschäften oder auf unserer Website über unseren Partner Snowcare sogar für einzelne Tage kaufen.
Und schließlich wird es verboten, betrunken Ski zu fahren, verursacht durch Alkoholmissbrauch (als Referenz gelten in diesem Fall die Grenzwerte der Straßenverkehrsordnung von 0,5 mg pro Liter Blut) oder andere Substanzen.
https://www.dolomitisuperski.com/de/Skiurlaub-planen/Versicherung